Sonderausstellung

ab 01.06.2022

Ein bronzezeitlicher Grabhügel

in Benefeld

 

eine Ausgrabungsdokumentation    in Fotos und ausgewählten  Exponaten 

 

 

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  NEU !!!

Workshop

"Spinnen wie in der Bronzezeit"

 

jeden 1. Samstag im Monat 14-17 Uhr

  Anmeldung unter 0174/7705241

 

 

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Besuchen Sie auch unseren  neuen

MUSEUMSSHOP !

 

 

Sondengänger

 

Im Gebiet des Heidekreises gibt es (wie überall) eine Anzahl von Bürgern, die ein Metallsuchgerät besitzen und sich damit auch auf die Suche nach Metallfunden welcher Form und welchen Alters auch immer begeben. Die Intention die dahinter stecken mag, ist mit Sicherheit sehr unterschiedlich, es soll in diesem Beitrag jedoch grundsätzlich von einem allgemeinen historischen Interesse ausgegangen werden. Aber: Der Betrieb und die Benutzung eines Metallsuchgerätes für die Suche nach archäologischen Bodenfunden (und die Auslegung dieses Begriffs kann unter Umständen sehr weit gehen) ist in Niedersachsen durch das Denkmalschutzgesetz klar reglementiert. Dort heißt es sehr deutlich, dass alle, die sich mit einem solchen Gerät sich auf die Suche nach Bodenfunden im Sinne eines archäologischen Bodendenkmals machen wollen, eine Genehmigung vorweisen müssen. Die Genehmigung wird von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises vergeben. Wer ohne diese Genehmigung sein Glück versucht, macht sich strafbar! Dies gilt übrigens auch auf dem eigenen Grund und Boden. Der Hintergrund dieser restriktiven Haltung des Landes liegt in dem erheblichen und endgültigen Schaden, den nicht fachlich ausgeführte Bodeneingriffe in Form von Suchgräben und -löchern an einem Bodendenkmal anrichten. Mögen auch noch so interessante Funde bei solchen „schwarzen Ausgrabungen“ zu Tage kommen (was in der Realität eher die Ausnahme sein wird), sobald der Fund undokumentiert aus seinem Zusammenhang mit allen anderen Befunden dieser Stelle gerissen wird, ist er archäologisch wertlos und ohne Aussage. (Darüber hinaus gehören nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Bodenfundstücke allgemein nur zur Hälfte dem Finder – die andere Hälfte steht dem Grundstückseigentümer zu. Man benötigt also vor der Suche zusätzlich auch eine Genehmigung des Grundstückseigentümers.)

Andererseits ist die Denkmalschutzbehörde des Landkreises durchaus interessiert an ehrenamtlichen Personal, das sich um das heimische kulturelle Erbe im Boden kümmert und hilft, dieses zu erforschen und zu bewahren. Es ist deshalb, einen glaubhaft verantwortlichen Umgang damit vorausgesetzt, grundsätzlich möglich, eine Genehmigung zur Benutzung eines Metallsuchgerätes im Heidekreis zu erhalten. Die Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines mehrtägigen Kurses beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in Hannover, in dem den Antragstellern die fachlichen Kenntnisse für den verantwortungsvollen Umgang mit archäologischen Fundstellen vermittelt wird. Zuvor wird in einem persönlichen Gespräch mit den Vertretern der Denkmalschutzbehörde die Motivation und das persönliche Interesse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin eingeschätzt. Wird dann eine Genehmigung erteilt, bezieht sich diese auf ein fest umrissenes Gebiet, üblicherweise eine Gemarkung innerhalb einer Gemeinde. Für dieses Gebiet ist dann ausschließlich diese Person zuständig und darf dort exklusiv. mit der Sonde suchen. Bei Maßnahmen innerhalb der AAG im Rahmen von Feldbegehungen oder Ausgrabungen, ist es möglich, sich mit einer befristeten Sondergenehmigung zu beteiligen. Diese Sondergenehmigung würde dann von uns organisiert werden.

 

Sollten Sie an der Suche mit einer Metallsonde (und somit an einer Genehmigung) interessiert sein, sprechen Sie uns im Museum an - am besten zu den Öffnungszeiten am Donnerstag. Wir beantworten Fragen, geben Hintergrundinformationen und vermitteln ggf. den Kontakt zur unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Dies richtet sich insbesondere an Personen, die bereits illegal eine Metallsonde benutzen und sich auf die richtige Seite des Gesetzes stellen möchten.