Sammler
Der Verein versteht sich als Mittler zwischen den Institutionen der regionalen und überregionalen Denkmalpflege und der interessierten Öffentlichkeit.
Sollten Sie Fragen zu einem Fundstück haben, werden wir nach bestem Wissen versuchen, diese zu beantworten oder einen Kontakt zu einer fachkundigeren Stelle zu vermitteln. Grundsätzlich ist es bei allen Fundstücken wichtig, möglichst genau zu wissen, wo diese herkommen.
Wenn Sie auf privatem Gelände (auch Äcker) ein interessantes Objekt mitnehmen wollen, sollten Sie vorher mit den Grundeigentümern sprechen.
Auch für das systematische Absuchen von Flächen ist die Genehmigung eines Eigentümers oder Eigentümerin notwendig. Befinden sich mehrere Objekte in einem erkennbaren Verband (Steinsetzungen, verschiedene Materialien wie Metall und Keramik dicht beieinander, massive Verklumpungen, Fundkonzentrationen) sollten Sie vor Ort belassen und fachkundige Kräfte hinzugerufen werden.
Auch hier helfen wir gerne weiter. Das Niedersächsische Denkmaschutzgesetz verbietet jeglichen eigenmächtigen Eingriff in einen erkennbaren archäologischen Befund (auch auf dem eigenen Grund und Boden), verzichten Sie deshalb bei aller Begeisterung auf jegliche Bodeneingriffe, wenn Sie meinen, eine archäologische Fundstelle vor sich zu haben. Auch hier gilt: Stelle merken und den zuständigen Stellen (z.B. uns) Bescheid geben.
Für den Betrieb eines Metallsuchgerätes bedarf es in Niedersachsen einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Diese wird in der Regel vergeben, wenn der/die AntragstellerIn einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen kann. Einen solchen Nachweis erlangen Sie beispielsweise mit einer speziellen Schulung im Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in Hannover. Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir gerne zur Verfügung.